Berufsbild Heilpraktiker

Berufs- und Weltbild des Heilpraktikers

Geschichte
Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde. Diese wendet in Diagnostik und Therapie stets das Ganzheitsprinzip an, da sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur – auch der inneren Natur des Menschen – orientiert.

Mit Anerkennung der Virchow'schen Zellularpathologie im 19. Jahrhundert trennten sich die Vorstellungen universitär gelehrter Medizin und Naturheilkunde im Hinblick auf Gesundheit und Krankheit. Damit kann die Naturheilkunde grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild sein.

Der verantwortungsvolle Heilpraktiker berücksichtigt wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse und integriert diese in seine naturheilmedizinische Tätigkeit.

Als Reaktion auf die neue wissenschaftliche Medizin formierte sich zum Ende des 19. Jahrhunderts auch die empirische Heilkunde neu. Sie verfolgt das Gebot, in ihren Heilweisen den Weg der Natur nachzuvollziehen, d.h. möglichst natürlich zu behandeln, auf keinen Fall aber zu schaden.

Mit dem Heilpraktikergesetz von 1939 wurde die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis geregelt und die Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER festgelegt.